Warum barrierefreies Webdesign?
Barrierefreie Websites sind für alle zugänglich
Barrierefrei = ein einfacher und selbstständiger Zugang für alle, insbesondere für Menschen mit einer Behinderung. Bei dem Begriff Barrierefreiheit denken die meisten zuerst an Wohnungen mit Aufzügen, oder an Blindenschrift. Doch wussten Sie, dass Alltagsbarrieren auch im Internet anzutreffen sind? Eine zu kleine Schriftgröße oder niedrige Farbkontraste auf einer Website können die Lesbarkeit erschweren. Einige Menschen benötigen einen Screen-Reader, um die Webseite überhaupt bedienen zu können.
Barrierefreies Webdesign schafft somit gleiche Teilhabe für alle Menschen, ob mit oder ohne Behinderung. Immerhin haben schätzungsweise 7,9 Mio. Bürgern in Deutschland eine bestätigte Schwerbehinderung (Stand 2023) – alles potenzielle Website-Besucher, die Sie mit einem Internetauftritt ohne Barrierefreiheit ausschließen könnten!
Barrierefreies Design erleichtert die Lesbarkeit
Längeres Textlesen auf einem Display strengt an, so ergeht es selbst Menschen ohne Behinderung. Einfache Maßnahmen können hier entgegenwirken und das Lesen von Website Texten angenehmer gestalten:
- Individuell einstellbare Schriftgrößen erleichtern langes Textlesen, insbesondere für Ältere und Menschen mit einer Sehschwäche.
- Ein hoher Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund unterstützt beim Lesen zusätzlich. Berücksichtigen Sie auch immer Menschen mit einer Farbenblindheit.
- Lesbarkeit beschränkt sich nicht nur auf das sichtbare Webdesign, sondern steckt auch im Quellcode. Hinweise für die Anwendung von Screen-Reader müssen vorhanden sein – sonst können einige Menschen Ihre Webseite gar nicht erst bedienen.
Die Vorteile einer optimierten Lesbarkeit liegen auf der Hand:
- Eine einfache und selbstständige Navigation Ihrer Website ist allen möglich.
- Auf benutzerfreundlichen Websites verweilen Besucher im Durchschnitt länger.
- Somit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass aus Interessenten Neukunden werden!
Aufgepasst: Barrierefreie Websites werden ab 2025 Pflicht!
Was vorher bereits für die Internetseiten von Bundesbehörden und öffentlichen Einrichtungen Pflicht wurde, soll bald auch für die Privatwirtschaft gelten. Laut dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sollen ab dem 28.06.2025 sämtliche Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich gemacht werden – darunter auch Websites, Onlineshops, Softwares und elektronische Dienstleistungen.
Konkret bedeutet das für Sie: Sämtliche an Endverbraucher gerichtete Websites, Onlineshops/Webshops und Apps müssen barrierefrei gestaltet, d. h. auch für Menschen mit Behinderungen ohne Hürden zugänglich gemacht werden.
Bin ich auch von dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen?
Bis auf wenige Ausnahmen – dazu zählen reine B2B-Unternehmen sowie Kleinstunternehmen – wird so ziemlich jedes Unternehmen von dem neuen Gesetz betroffen werden, das digitale Dienste für Endverbraucher anbietet. Dazu zählen auch Internetseiten, Onlineshops und Apps.
Ob betroffen oder nicht: Einen Umstieg auf einen barrierefreien Internetauftritt, sofern noch nicht geschehen, empfehlen wir jedem Unternehmen so schnell es geht.
Einige gute Gründe sprechen für mehr Barrierefreiheit im Netz:
- Ein inklusiver Internetauftritt bedeutet, dass sich Ihre Zielgruppe erweitert – niemand wird aufgrund von Barrieren ausgeschlossen.
- Barrierefreiheit ist immer auch benutzerfreundlich. Das führt zu längeren Verweilzeiten auf Ihrer Webseite, somit zu mehr potenziellen Conversions.
- Die Gesetzeslage könnte sich zukünftig verschärfen. Seien Sie lieber auf der sicheren Seite, indem Sie bereits jetzt Ihren Betrieb barrierefrei umgestalten.