Barrierefreie Website Pflicht ab 2025 – Was Sie jetzt beachten müssen
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde beschlossen, dass ab dem 28. Juni 2025 sämtliche Produkte und Dienstleistungen im Bereich Elektronik, Informationsdienste und digitale Medien künftig barrierefrei, d. h. für alle Menschen zugänglich anzubieten sind. Dies umfasst auch Webseiten, insbesondere Online-Shops, sowie mobile Apps.
Wer ist von der Pflicht zur Barrierefreiheit betroffen?
Unternehmen, welche Produkte oder Dienstleistungen für den elektronischen Geschäftsverkehr, den Personenverkehr, sowie Telefon- und Messenger-Dienstleistungen anbieten. Kurz gesagt: sämtliche Alltags-Bereiche, in denen elektronische oder digitale Medien benutzt werden. Hier folgen einige Beispiele:
Produkte:
- Computer, sowie dazugehörige Hardware und Software
- Smartphones, Tablets, Notebooks, Smartwatches und weitere Endgeräte
- E-Book-Lesegeräte
- Fernsehgeräte mit Internetzugang
- Selbstbedienungsterminals
Dienstleistungen:
- Telekommunikationsdienste
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
- Personenbeförderungsdienste
- Bankdienstleistungen
Auf dem ersten Blick ist es gar nicht so leicht zu erkennen, ob das eigene Unternehmen auch vom neuen Barrierefreiheits-Gesetz betroffen ist.
Es ist wahrscheinlicher, als Sie vielleicht denken: Enthält Ihre Website oder Ihre App ein Plug-In für die Terminbuchung oder eine Schnittstelle zur Online-Bezahlfunktion? Dann sind Sie bereits von dem Gesetz betroffen. Sämtliche Online-Shops sind auf alle Fälle betroffen. Grundsätzlich empfehlen wir jedem, der Dienstleistungen und Produkte an Verbraucher anbietet, auf einen barrierefreien Internetauftritt umzusteigen, sofern noch nicht geschehen.
Wie Sie jetzt vorgehen sollten
Ihr Unternehmen ist von dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen? Dann müssen sämtliche betroffenen Produkte und Dienstleistungen die im Gesetz beschriebenen Anforderungen für Barrierefreiheit erfüllen. Die Anforderungen für Webseiten und Apps werden in den internationalen Richtlinien, die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1), beschrieben.
Bei den vielen Barrierefreiheits-Anforderungen den Überblick zu behalten, ist gar nicht so leicht. Hier kommen wir ins Spiel: Mit jahrelanger Erfahrung und Einsatz von moderner Technologie im Webdesign gestalten wir 100% barrierefreie Websites.
Sie sind sich unsicher, ob Ihre Website oder Onlineshop bereits die Richtlinien zur Barrierefreiheit erfüllen? Dann kontaktieren Sie uns, und wir überprüfen die Barrierefreiheit Ihres Internetauftritts – und das ohne Mehrkosten!