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Aufstieg, Fördermaßnahmen,Einführung / Aufstieg  175














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             Lehrgang: Aufstieg Laufbahn gruppe II,

             1.  Einstiegsamt






             Im Rahmen der strategischen Personalentwicklung bietet   • eine für den Erwerb der Laufbahnbefähigung erforderli-
             diese Fortbildungsmaßnahme einerseits den zugelassenen   che Ausbildung mindestens mit der Gesamtnote 2 abge-
             Beamt*innen der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt die   schlossen haben und
             Möglichkeit, an dem vorgeschriebenen Lehrgang gemäß   • deren Leistungen in den ersten zwei Beurteilungen wäh-
             § 26 Bremische Laufbahnverordnung (BremLVO) teilzu-  rend ihrer Probezeit mindestens mit dem Gesamtwert 4
             nehmen. Andererseits wird den zugelassenen Tarifbeschäf-  bewertet wurden.
             tigten die Möglichkeit der Vorbereitung auf die Fortbil-  b) Tarifbeschäftigte, wenn sie:
             dungsprüfung zur/zum Verwaltungsfachwirt*in nach § 54   1. erfolgreich die Ausbildung in den anerkannten Aus-
             Berufsbildungsgesetz (BBiG) eingeräumt. Der laufbahn-  bildungsberufen "Verwaltungsfachangestellte*r",
             rechtliche Aufstieg findet nach § 26 BremLVO in abge-  "Fachangestellte*r für Bürokommunikation" abgeschlos-
             schichteter Form statt und besteht aus zwei Teilen.  sen haben und eine mindestens dreijährige Berufspraxis ab
             Teil 1 des Aufstiegs besteht aus einem maximal zweijäh-  Entgeltgruppe 6 TV-L / TVöD in der öffentlichen Verwal-
             rigen Lehrgang mit insgesamt 930 Unterrichtsstunden. Er   tung entsprechend den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage A  4
             schließt mit einer schriftlichen Prüfung in 5 Fächern ab.   Teil I zum TV-L nachweisen können, oder
             Mit Bestehen der schriftlichen Prüfung erwerben die Be-  2. erfolgreich die Ausbildung in dem anerkannten Ausbil-
              amtinnen und Beamten eine beschränkte Laufbahnbefä-  dungsberuf „Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement“ im
             higung für die Laufbahngruppe 2 (Aufstiegsmöglichkeiten   Bereich der zuständigen Stellen des öffentlichen Dienstes
             bis zu Ämtern der Besoldungsgruppe A 11), wenn Ihnen   einschließlich einer dienstbegleitenden Unterweisung von
              gleichzeitig die jeweils zuständige oberste Dienstbehörde   in der Regel 420 Stunden absolviert haben und eine min-
             bescheinigt, dass ihnen während dieser Einführungszeit   destens dreijährige Berufspraxis ab Entgeltgruppe 6 TV-L
             Aufgaben der neuen Laufbahn übertragen wurden.       / TVöD in der öffentlichen Verwaltung entsprechend den
             Teil 2 des abgeschichteten Aufstiegs kann sich unmittelbar   Tätigkeitsmerkmalen der Anlage A Teil I zum TV-L nach-
              an den ersten Teil anschließen. Er kann aber auch zu einem   weisen können, oder
             späteren Zeitpunkt erfolgen. Er besteht aus einem maximal   3. mindestens eine sechsjährige Berufspraxis ab Entgelt-
             einjährigen Lehrgang mit einer allgemein wissenschaftlich   gruppe 6 TV-L/TVöD in der öffentlichen Verwaltung ent-
             orientierten Ausrichtung und umfasst insgesamt 370 Un-  sprechend den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage A Teil I
             terrichtsstunden. Er schließt mit einer Prüfung ab, die aus   zum TV-L nachweisen können.
             einer praktischen Prüfungsarbeit und einem Kolloquium   Die unter b) 1. geforderte Zeit der Berufspraxis verkürzt
             besteht. Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Teils   sich um ein Jahr, wenn die Tarifbeschäftigten die Ausbil-
             der Prüfung haben die Beamt*innen Aufstiegsmöglichkei-  dung in den dort genannten Ausbildungsberufen mindes-
             ten bis zu Ämtern der Besoldungsgruppe A 13S.        tens mit der Gesamtnote 2 abgeschlossen haben.
             Zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt,   Auf die Zeiten der Berufspraxis kann die Hälfte von Kin-
             der Fachrichtung Allgemeine Dienste können zugelassen   dererziehungszeiten angerechnet werden. Mehr als ein
              werden:                                             Drittel der Zeiten der Berufspraxis können durch Kinder-
              a) Beamt*innen, die die Voraussetzungen für den abge-  erziehungszeiten nicht ersetzt werden.
             schichteten Aufstieg nach § 26 BremLVO erfüllen.
             Vorbehaltlich der anstehenden Änderung der BremLVO   Auskünfte erhalten Sie bei: Volker Hohenkamp, Tel. (361-)59981
             erfüllen die Beamt*innen, die für die Zulassung zum Auf-  oder Nicole Wohlert, Tel. (361-)5463
             stieg rechtfertigende Voraussetzungen bereits nach einem
             Zeitraum von zwei Jahren, wenn sie nachweisen, dass sie
              an Stelle einer Bewährung in einem Amt der Besoldungs-
              gruppe A 7
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