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Aufstieg, Fördermaßnahmen,Einführung / Aufstieg 175
Info
Lehrgang: Aufstieg Laufbahn gruppe II,
1. Einstiegsamt
Im Rahmen der strategischen Personalentwicklung bietet • eine für den Erwerb der Laufbahnbefähigung erforderli-
diese Fortbildungsmaßnahme einerseits den zugelassenen che Ausbildung mindestens mit der Gesamtnote 2 abge-
Beamt*innen der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt die schlossen haben und
Möglichkeit, an dem vorgeschriebenen Lehrgang gemäß • deren Leistungen in den ersten zwei Beurteilungen wäh-
§ 26 Bremische Laufbahnverordnung (BremLVO) teilzu- rend ihrer Probezeit mindestens mit dem Gesamtwert 4
nehmen. Andererseits wird den zugelassenen Tarifbeschäf- bewertet wurden.
tigten die Möglichkeit der Vorbereitung auf die Fortbil- b) Tarifbeschäftigte, wenn sie:
dungsprüfung zur/zum Verwaltungsfachwirt*in nach § 54 1. erfolgreich die Ausbildung in den anerkannten Aus-
Berufsbildungsgesetz (BBiG) eingeräumt. Der laufbahn- bildungsberufen "Verwaltungsfachangestellte*r",
rechtliche Aufstieg findet nach § 26 BremLVO in abge- "Fachangestellte*r für Bürokommunikation" abgeschlos-
schichteter Form statt und besteht aus zwei Teilen. sen haben und eine mindestens dreijährige Berufspraxis ab
Teil 1 des Aufstiegs besteht aus einem maximal zweijäh- Entgeltgruppe 6 TV-L / TVöD in der öffentlichen Verwal-
rigen Lehrgang mit insgesamt 930 Unterrichtsstunden. Er tung entsprechend den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage A 4
schließt mit einer schriftlichen Prüfung in 5 Fächern ab. Teil I zum TV-L nachweisen können, oder
Mit Bestehen der schriftlichen Prüfung erwerben die Be- 2. erfolgreich die Ausbildung in dem anerkannten Ausbil-
amtinnen und Beamten eine beschränkte Laufbahnbefä- dungsberuf „Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement“ im
higung für die Laufbahngruppe 2 (Aufstiegsmöglichkeiten Bereich der zuständigen Stellen des öffentlichen Dienstes
bis zu Ämtern der Besoldungsgruppe A 11), wenn Ihnen einschließlich einer dienstbegleitenden Unterweisung von
gleichzeitig die jeweils zuständige oberste Dienstbehörde in der Regel 420 Stunden absolviert haben und eine min-
bescheinigt, dass ihnen während dieser Einführungszeit destens dreijährige Berufspraxis ab Entgeltgruppe 6 TV-L
Aufgaben der neuen Laufbahn übertragen wurden. / TVöD in der öffentlichen Verwaltung entsprechend den
Teil 2 des abgeschichteten Aufstiegs kann sich unmittelbar Tätigkeitsmerkmalen der Anlage A Teil I zum TV-L nach-
an den ersten Teil anschließen. Er kann aber auch zu einem weisen können, oder
späteren Zeitpunkt erfolgen. Er besteht aus einem maximal 3. mindestens eine sechsjährige Berufspraxis ab Entgelt-
einjährigen Lehrgang mit einer allgemein wissenschaftlich gruppe 6 TV-L/TVöD in der öffentlichen Verwaltung ent-
orientierten Ausrichtung und umfasst insgesamt 370 Un- sprechend den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage A Teil I
terrichtsstunden. Er schließt mit einer Prüfung ab, die aus zum TV-L nachweisen können.
einer praktischen Prüfungsarbeit und einem Kolloquium Die unter b) 1. geforderte Zeit der Berufspraxis verkürzt
besteht. Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Teils sich um ein Jahr, wenn die Tarifbeschäftigten die Ausbil-
der Prüfung haben die Beamt*innen Aufstiegsmöglichkei- dung in den dort genannten Ausbildungsberufen mindes-
ten bis zu Ämtern der Besoldungsgruppe A 13S. tens mit der Gesamtnote 2 abgeschlossen haben.
Zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Auf die Zeiten der Berufspraxis kann die Hälfte von Kin-
der Fachrichtung Allgemeine Dienste können zugelassen dererziehungszeiten angerechnet werden. Mehr als ein
werden: Drittel der Zeiten der Berufspraxis können durch Kinder-
a) Beamt*innen, die die Voraussetzungen für den abge- erziehungszeiten nicht ersetzt werden.
schichteten Aufstieg nach § 26 BremLVO erfüllen.
Vorbehaltlich der anstehenden Änderung der BremLVO Auskünfte erhalten Sie bei: Volker Hohenkamp, Tel. (361-)59981
erfüllen die Beamt*innen, die für die Zulassung zum Auf- oder Nicole Wohlert, Tel. (361-)5463
stieg rechtfertigende Voraussetzungen bereits nach einem
Zeitraum von zwei Jahren, wenn sie nachweisen, dass sie
an Stelle einer Bewährung in einem Amt der Besoldungs-
gruppe A 7