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174    Aufstieg, Fördermaßnahmen,Einführung / Aufstieg














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      VFA-Fortbildung I










       Die Fortbildungskursfolge bereitet auf die Abschlussprü-  der Abschlussprüfung. Berufsbildungsrechtliche Vo-
       fung gem. Berufsbildungsgesetz in dem anerkannten Aus-  raussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung
       bildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte*r“ vor. Die   gem. § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz und damit auch
       VFA-Fortbildungskurse wenden sich an Mitarbeiter*innen   für die Teilnahme ist prinzipiell eine praktische Ver-
       in der bremischen Verwaltung, die über keine verwaltungs-  waltungstätigkeit im Berufsbild „Verwaltungsfachange-
       spezifische Berufsausbildung verfügen und dadurch in ihrer   stellte*r", d.h., dass die Bewerber*innen zum Zeitpunkt
       Einsatzfähigkeit und Mobilität im bremischen öffentlichen   der Prüfung mindestens seit viereinhalb Jahren in der Ent-
       Dienst eingeschränkt sind. Ihnen soll eine breit angelegte   geltgruppe 3 TV-L mit Verwaltungsaufgaben beschäftigt
       berufliche Grundbildung vermittelt werden, die die vor-  waren.
       handenen berufspraktischen Kenntnisse einbezieht.   Anmeldungen gelten grundsätzlich für die Teilnahme an
                                                           der gesamten dreijährigen VFA-Fortbildungsreihe (VFA-
   4   In den ersten 120 Stunden werden Inhalte unterrichtet,   Fortbildung I bis VFA-Abschlusskurs).
       die Einführungsmodule für den Fortbildungskurs darstellen
       (vgl. dazu „Grundlagen der Verwaltungsarbeit“ 23-4201).
       Die Teilnehmer*innen müssen Lernerfolgskontrollen in   Bitte fordern Sie bei uns vor Ihrer Anmeldung das Sonderin-
       den Bereichen absolvieren, die für die Abschlussprüfung   formationsblatt und den zusätzlichen Bewerbungsbogen zu
       relevant sind. Die erfolgreiche Teilnahme an den Lerner-  diesem Kurs an.
       folgskontrollen berechtigt zur Fortsetzung der Fortbildung
       in der VFA-Fortbildung, ansonsten werden ggf. Teilnah-  Bemerkung: Voraussetzung für die VFA-Fortbildung ist die
       mebescheinigungen ausgestellt. Die endgültige Entschei-  erfolgreiche Teilnahme an der Veranstaltung 23-4201 "Grundla-
       dung über die Zulassung trifft die jeweilige Beschäftigungs-  gen der Verwaltungsarbeit" und den Lernerfolgskontrollen am
       stelle. Im weiteren Verlauf der VFA-Fortbildung (ca. 730   Ende der Veranstaltung.
       Stunden) sind in den einzelnen Lernbereichen Lerner-
       folgskontrollen verpflichtend. Zum Abschluss eines jeden
       Fortbildungsjahres erfolgt eine individuelle Beratung der
       Teilnehmer*innen. Zur Abschlussprüfung werden nur die
       Teilnehmer*innen zugelassen, die an den Lernerfolgskon-
       trollen erfolgreich und an mindestens 3/4 der Gesamtun-
       terrichtstage teilgenommen haben.
       Die Kursfolge und die erfolgreiche Teilnahme an der Ab-
       schlussprüfung befähigen zu einer Verwaltungstätigkeit
       in der mittleren Funktionsebene. Sie qualifizieren die
       Teilnehmer*innen für die beruflichen Anforderungen einer   Zielgruppe: Beschäftigte ohne verwaltungsspezifische Berufsaus-
       modernen Leistungsverwaltung, insbesondere im Hinblick   bildung, die dadurch in ihren Einsatzmöglichkeiten in der
       auf die notwendigen Umstrukturierungen des bremischen   bremischen Verwaltung eingeschränkt sind
       öffentlichen Dienstes. Die dienstbegleitende Fortbildungs-  Seminarleitung: Haupt- und Nebenamtliche Lehrkräfte der
       maßnahme dauert für Neueinsteiger*innen insgesamt drei   Verwaltungsschule der Freien Hansestadt Bremen
       Jahre und findet an einem Veranstaltungstag bzw. im drit-  Ort: Aus- und Fortbildungszentrum/Tabakquartier
       ten Jahr an zwei Veranstaltungstagen pro Woche (drei   Termin: Beginn Januar 2024 (Termine und Uhrzeit werden
       doppelstündige Unterrichtseinheiten) statt.         rechtzeitig bekannt gegeben)
       Die Kurse bauen aufeinander auf und müssen durchge-  Anmeldeschluss: Mittwoch, 01.11.2023
       hend belegt werden. Der dritte Kurs mündet direkt in
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