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174 Aufstieg, Fördermaßnahmen,Einführung / Aufstieg
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VFA-Fortbildung I
Die Fortbildungskursfolge bereitet auf die Abschlussprü- der Abschlussprüfung. Berufsbildungsrechtliche Vo-
fung gem. Berufsbildungsgesetz in dem anerkannten Aus- raussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung
bildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte*r“ vor. Die gem. § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz und damit auch
VFA-Fortbildungskurse wenden sich an Mitarbeiter*innen für die Teilnahme ist prinzipiell eine praktische Ver-
in der bremischen Verwaltung, die über keine verwaltungs- waltungstätigkeit im Berufsbild „Verwaltungsfachange-
spezifische Berufsausbildung verfügen und dadurch in ihrer stellte*r", d.h., dass die Bewerber*innen zum Zeitpunkt
Einsatzfähigkeit und Mobilität im bremischen öffentlichen der Prüfung mindestens seit viereinhalb Jahren in der Ent-
Dienst eingeschränkt sind. Ihnen soll eine breit angelegte geltgruppe 3 TV-L mit Verwaltungsaufgaben beschäftigt
berufliche Grundbildung vermittelt werden, die die vor- waren.
handenen berufspraktischen Kenntnisse einbezieht. Anmeldungen gelten grundsätzlich für die Teilnahme an
der gesamten dreijährigen VFA-Fortbildungsreihe (VFA-
4 In den ersten 120 Stunden werden Inhalte unterrichtet, Fortbildung I bis VFA-Abschlusskurs).
die Einführungsmodule für den Fortbildungskurs darstellen
(vgl. dazu „Grundlagen der Verwaltungsarbeit“ 23-4201).
Die Teilnehmer*innen müssen Lernerfolgskontrollen in Bitte fordern Sie bei uns vor Ihrer Anmeldung das Sonderin-
den Bereichen absolvieren, die für die Abschlussprüfung formationsblatt und den zusätzlichen Bewerbungsbogen zu
relevant sind. Die erfolgreiche Teilnahme an den Lerner- diesem Kurs an.
folgskontrollen berechtigt zur Fortsetzung der Fortbildung
in der VFA-Fortbildung, ansonsten werden ggf. Teilnah- Bemerkung: Voraussetzung für die VFA-Fortbildung ist die
mebescheinigungen ausgestellt. Die endgültige Entschei- erfolgreiche Teilnahme an der Veranstaltung 23-4201 "Grundla-
dung über die Zulassung trifft die jeweilige Beschäftigungs- gen der Verwaltungsarbeit" und den Lernerfolgskontrollen am
stelle. Im weiteren Verlauf der VFA-Fortbildung (ca. 730 Ende der Veranstaltung.
Stunden) sind in den einzelnen Lernbereichen Lerner-
folgskontrollen verpflichtend. Zum Abschluss eines jeden
Fortbildungsjahres erfolgt eine individuelle Beratung der
Teilnehmer*innen. Zur Abschlussprüfung werden nur die
Teilnehmer*innen zugelassen, die an den Lernerfolgskon-
trollen erfolgreich und an mindestens 3/4 der Gesamtun-
terrichtstage teilgenommen haben.
Die Kursfolge und die erfolgreiche Teilnahme an der Ab-
schlussprüfung befähigen zu einer Verwaltungstätigkeit
in der mittleren Funktionsebene. Sie qualifizieren die
Teilnehmer*innen für die beruflichen Anforderungen einer Zielgruppe: Beschäftigte ohne verwaltungsspezifische Berufsaus-
modernen Leistungsverwaltung, insbesondere im Hinblick bildung, die dadurch in ihren Einsatzmöglichkeiten in der
auf die notwendigen Umstrukturierungen des bremischen bremischen Verwaltung eingeschränkt sind
öffentlichen Dienstes. Die dienstbegleitende Fortbildungs- Seminarleitung: Haupt- und Nebenamtliche Lehrkräfte der
maßnahme dauert für Neueinsteiger*innen insgesamt drei Verwaltungsschule der Freien Hansestadt Bremen
Jahre und findet an einem Veranstaltungstag bzw. im drit- Ort: Aus- und Fortbildungszentrum/Tabakquartier
ten Jahr an zwei Veranstaltungstagen pro Woche (drei Termin: Beginn Januar 2024 (Termine und Uhrzeit werden
doppelstündige Unterrichtseinheiten) statt. rechtzeitig bekannt gegeben)
Die Kurse bauen aufeinander auf und müssen durchge- Anmeldeschluss: Mittwoch, 01.11.2023
hend belegt werden. Der dritte Kurs mündet direkt in