Page 130 - Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Finanzen
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128    Fortbildung für alle Beschäftigten / Recht














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       Grundlagen des Insolvenz-                           Informationelle

       rechts der natürlichen                              Selbstbestimmung

       Personen                                            in der Freien Hansestadt

                                                           Bremen

       Die Insolvenzordnung von 1999 sieht grundsätzlich die   Liebe Leser*innen des Fortbildungsprogrammes
       Durchführung eines förmlichen Insolvenzverfahrens mit   2023/2024,
       anschließender Restschuldbefreiung für den zwar zah-  das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das
       lungsunfähigen, aber redlichen Schuldner vor. Die Veran-  seit dem 25. Mai 2018 auch durch die Europäische Daten-
       staltung behandelt die Besonderheiten des Insolvenzver-  schutzgrundverordnung geschützt wird, begegnet Ihnen
       fahrens der natürlichen Personen. Zum 01.07.2014 sind   in Ihren unterschiedlichen Rollen. Zunächst einmal sind
       umfassende und weitreichende gesetzliche Veränderungen,   Sie selbst Trägerin oder Träger dieses Grundrechtes. Daher
       die den Beteiligten eine differenziertere Verfahrensgestal-  darf in Ihr Recht, selbst zu bestimmen, wer wann was über
       tung ermöglichen, in Kraft getreten.                Sie weiß, nur mit Ihrer Einwilligung oder auf gesetzlicher
                                                           Grundlage eingegriffen werden. Auch dienstlich haben Sie
                                                           mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestim-
       Inhalt:                                             mung zu tun: Sie sind Mitarbeiter*in, Rechtsanwender*in,
       —    Systematische Darstellung der einzelnen Abschnitte   behördliche*r Datenschutzbeauftragte*r und/oder daten-

          des Verfahrens der natürlichen Personen (Bitte   schutzrechtlich Verantwortliche*r. Dass die Anwendung
          beachten Sie, dass das Unternehmensinsolvenzver-  datenschutzrechtlicher Regelungen weniger kompliziert
          fahren in der Veranstaltung nicht behandelt wird)  ist, als es den Anschein hat, sollen die auf den folgen-
       —   Auswirkungen der Reform auf die Alltagspraxis der   den Seiten aufgeführten Datenschutz-Fortbildungen zei-
          behördlichen Forderungsbeitreibung               gen, die auf Ihre unterschiedlichen Rollen zugeschnitten
       —   Voraussetzungen für Insolvenzantragstellung und   sind. Es würde mich sehr freuen, wenn Sie sich die Zeit
          Einleitung des Verfahrens                        für unser aller Grundrecht auf informationelle Selbstbe-
       —   Obliegenheiten des Schuldners und Versagungsgrün-  stimmung nehmen und an einer der Veranstaltungen teil-
          de                                               nehmen würden.

       Ziele:
       —   Erwerb von insolvenzrechtlichem Grundlagenwissen  Ihre Dr. Imke Sommer
       —   Geltendmachung und Durchsetzung von Forderun-   Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informations-
          gen der öffentlichen Hand                        freiheit






       Zielgruppe: Mitarbeiter*innen der bremischen Verwaltung, die
       Kenntnisse im Insolvenzrecht benötigen
       Seminarleitung: Julia Braun / Sandra Gillert
       Ort: Aus- und Fortbildungszentrum/Tabakquartier
       Termin: Mittwoch, 10.04.2024, 09:00-16:00 Uhr
       Anmeldeschluss: Mittwoch, 14.02.2024
       Bemerkungen: Thematische Anregungen der Teilnehmer*innen
       und Einzelfälle/Einzelfragen können selbstverständlich gerne
       berücksichtigt werden, wenn sie rechtzeitig schriftlich per E-Mail
       an klapetz@fsb-bremen.de übermittelt werden.
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