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Fortbildung für alle Beschäftigten / Recht  129














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             Datenschutz für Leitungs-                            Die Datenschutzbeauftrag-

             kräfte                                               ten nach der Datenschutz-

                                                                  grundverordnung




             Für jeden datenschutzrechtlichen Fehler, der in der eige-  Öffentliche Stellen haben nach der Datenschutzgrund-
             nen Verwaltung oder bei Auftragnehmer*innensverarbei-  verordnung eine:n Datenschutzbeauftragte:n zu be-
             tungen passiert, tragen nach dem bremischen Daten-   nennen. Die Beauftragten sind Ansprechpartner*in für
             schutzgesetz letztlich die Leitungskräfte der betreffenden   Bürger*innen, Behördenleitung, Mitarbeiter*innen sowie
             Stelle die Verantwortung. Das bedeutet nicht, dass auf Da-  die Datenschutzaufsichtsbehörde. Sie werden untersu-
             tenübermittlungen im Zweifel unter Hinweis auf „den Da-  chend und beratend tätig, überwachen die Einhaltung der
             tenschutz“ verzichtet werden sollte. Sie können die grund-  datenschutzrechtlichen Anforderungen und arbeiten mit
             rechtliche Sicht auf die Verarbeitung personenbezogener   der Aufsichtsbehörde zusammen. Dieses Seminar stellt den
             Daten in der Verwaltung erfahren, nach der diese erlaubt,   Tätigkeitsbereich der Datenschutzbeauftragten vor.
             verboten oder sogar zur Pflicht gemacht werden.

             Inhalt:                                              Inhalt:
               Verfassungsrechtliche Grundlagen des Datenschutzes.  —    Begriffe, Grundsätze und Prinzipien des Datenschut-
                                                                     zes
             Ziele:                                               —   Benennung der/des Datenschutzbeauftragten
               Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen die Risiken   —   Stellung und Aufgaben der/des Datenschutzbeauf-
             und Chancen der datenschutzrechtlichen Verantwortung    tragten in der Behörde
             genauer einschätzen können.
                                                                  Ziele:
                                                                  —   Vorschriften der Benennung, der Stellung und der
                                                                     Aufgaben der/des Datenschutzbeauftragten kennen
                                                                     lernen
                                                                  —   Umsetzung des gelernten Wissens bei der Aufgaben-
                                                                     wahrnehmung in der Behörde











             Zielgruppe: Leitungskräfte der bremischen Verwaltung   Zielgruppe: Behördliche Datenschutzbeauftragte bzw.
             Seminarleitung: Dr. Simon Schwichtenberg             Mitarbeiter*innen, die an einer Übernahme der Funktion
             Ort: Aus- und Fortbildungszentrum/Tabakquartier      interessiert sind
             Termin: Eintägig (Termin und Uhrzeit werden rechtzeitig bekannt   Seminarleitung: Helmut Tiedge / Steffen Bothe
             gegeben)                                             Ort: Aus- und Fortbildungszentrum/Tabakquartier
                                                                  Termin: Eintägig, sechsstündig (Termin und Uhrzeit werden
                                                                  rechtzeitig bekannt gegeben)
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