Page 249 - Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Finanzen
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Anmeldeverfahren und Teilnahmebedin-
gungen
Weitere Informationen / Anmeldeverfahren und Teilnahmebedingungen 247
Anmeldeverfahren
und Teilnahmebedingungen
1. Teilnahmevoraussetzungen Allein schon wegen der Anrechenbarkeit auf die Arbeits-
Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle zeit liegt eine differenzierte Auseinandersetzung mit Fort-
Mitarbeiter*innen des öffentlichen Dienstes des Landes bildungs anträgen nicht nur im dienstbetrieblichen Inte-
und der Stadtgemeinde Bremen einschließlich der Wirt- resse; sie dient auch der Entwicklung einer inhaltlichen
schaftsbetriebe gem. § 26 LHO. Ausgenommen sind Aus- und zeitlichen Fortbildungsplanung in den Beschäftigungs-
zubildende, das Lehrpersonal und Beschäftigte in der dienststellen.
Freistellungsphase der Altersteilzeit. Die Teilnahmevoraus- Für die Auswahlentscheidung im Einzelfall ist es hilfreich,
setzungen sind bei jeder Veranstaltung unter den Rubriken wenn die Beschäftigungsdienststelle durch eine zusätzliche
„Zielgruppe“ und/oder „Voraussetzungen“ angegeben. Zu Stellungnahme die besondere Dringlichkeit einer Teilnah-
Veranstaltungen für „Mitarbeiter*innen der bremischen me zum Ausdruck bringt.
Verwaltung“ können sich alle Beschäftigtengruppen an- Bitte beachten Sie auch auf Seite 5 unsere Hinweise zur
melden. erfolgreichen Steuerung der Fortbildung.
Die Beschäftigungsdienststellen müssen Ihre Stellungnah-
2. Anmeldungen me unbedingt durch Ankreuzen der Kästchen „Die Teil-
Die Anmeldungen müssen grundsätzlich bis spätestens nahme wird befürwortet“ bzw. „Die Teilnahme wird nicht
acht Wochen vor Seminarbeginn oder zum ausdrücklich befürwortet“ deutlich machen. Stempel und Unterschrift
angegebenen Bewerbungsschluss einer Veranstaltung beim allein genügen nicht.
Senator für Finanzen -Referat 33- auf dem Dienstweg ein- Dabei sind die Zulassungsvoraussetzungen und Teilnah-
gegangen sein. mebeschränkungen zu beachten. Die/Der (Dienst-) Vor-
Wir nehmen selbstverständlich auch nach dem Anmelde- gesetzte bestätigt mit der befürwortenden Stellungnahme,
schluss Bewerbungen entgegen, wenn in Seminaren noch dass die/der Mitarbeiter*in zur Zielgruppe gehört; bei Ab-
freie Plätze zur Verfügung stehen. weichungen ist die Teilnahme zu begründen.
In den Dienststellen, die an das Mitarbeiter*innenportal Bei schwerbehinderten Beschäftigten ist die Vertrauensper-
der bremischen Verwaltung (MiP) im Intranet des Bremer son für schwerbehinderte Menschen einzubeziehen.
Verwaltungsnetzes (BVN) angeschlossen sind, besteht die
Möglichkeit, sich direkt über das MiP zu den Veranstal- 4. Auswahlverfahren / Zu- und Absagen
tungen anzumelden. Anmeldungen sind aber auch wei- Liegen mehr Bewerbungen als Plätze vor, so werden die
terhin mit besonderem Vordruck möglich, der bei allen Teilnehmer*innen nach einer Platzquote ausgewählt, die
Personalstellen bzw. auf der Internetseite des Senators für aufgrund der Personalstärke jedes Senatsbereichs ermit-
Finanzen (http://www.finanzen.bremen.de/info/fortbil- telt wird. Innerhalb eines Senatsbereichs wird nach einem
dung) erhältlich ist. Zufallssystem ausgelost. Das Datum der Bewerbung ist da-
Mit den Wirtschaftsbetrieben des Landes und der Stadt- bei unerheblich. Unabhängig vom Senatsbereich werden
gemeinde Bremen nach § 26 LHO ist die Übernahme der vorrangig solche Bewerber*innen berücksichtigt, die sich
Seminarkosten für deren Beschäftigte vereinbart worden. zum wiederholten Mal zur gleichen Veranstaltung bewer-
In diesen Fällen ist die Zulassung zu einer Veranstaltung ben und in den Vorjahren nicht zugelassen werden konn-
(vgl. Ziffer 4) von der Kostenzusage der Betriebsleitung ten.
abhängig. Die Bewerber*innen werden veranstaltungsbezogen un-
mittelbar nach dem jeweiligen Bewerbungsschluss be-
3. Stellungnahmen der Beschäftigungsdienstellen nachrichtigt, ob sie zugelassen wurden. Sofern zugelasse-
zu den Anmeldungen ne Bewerber*innen die Veranstaltungen nicht besuchen
Nach dem vom Senat beschlossenen Strategischen Perso- können, müssen sie das schriftlich auf dem Dienstwege
nalentwicklungskonzept ist es im Interesse einer geziel- dem Senator für Finanzen mitteilen.
ten und gesteuerten bedarfsbezogenen Fort- und Wei-
terbildung notwendig, in einem noch weitaus größeren 5. Unfallschutz für beurlaubte Mitarbeiter*innen
Maß als bisher die konkrete Organisations- und Perso- Alle Fortbildungsveranstaltungen dieses Programms er-
nalentwicklungsplanung in den Beschäftigungsdienst- füllen die Voraussetzungen des § 31 Abs. 1 Satz 2
stellen miteinander zu verknüpfen. Dies erfordert ins- Nr. 2 Beamtenversorgungsgesetz, so dass beurlaubte
besondere bei Zielgruppenseminaren eine differenzierte Mitarbeiter*innen bei der Teilnahme an den Veranstal-
Stellungnahme zu den Fortbildungsbewerbungen der tungen unfallversichert sind.
Mitarbeiter*innen.