Page 249 - Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Finanzen
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Anmeldeverfahren und Teilnahmebedin-
          gungen
                                                   Weitere Informationen / Anmeldeverfahren und Teilnahmebedingungen  247




                                       Anmeldeverfahren


                                        und Teilnahmebedingungen








             1. Teilnahmevoraussetzungen                          Allein schon wegen der Anrechenbarkeit auf die Arbeits-
             Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle          zeit  liegt eine differenzierte Auseinandersetzung mit Fort-
             Mitarbeiter*innen des öffentlichen Dienstes des Landes   bildungs anträgen nicht nur im dienstbetrieblichen Inte-
              und der Stadtgemeinde Bremen einschließlich der Wirt-  resse; sie dient auch der Entwicklung einer inhaltlichen
             schaftsbetriebe gem. § 26 LHO. Ausgenommen sind Aus-  und zeitlichen Fortbildungsplanung in den Beschäftigungs-
             zubildende, das Lehrpersonal und Beschäftigte in der   dienststellen.
             Freistellungsphase der Altersteilzeit. Die Teilnahmevoraus-  Für die Auswahlentscheidung im Einzelfall ist es hilfreich,
             setzungen sind bei jeder Veranstaltung unter den Rubriken   wenn die Beschäftigungsdienststelle durch eine zusätzliche
             „Zielgruppe“ und/oder „Voraussetzungen“ angegeben. Zu   Stellungnahme die besondere Dringlichkeit einer Teilnah-
             Veranstaltungen für „Mitarbeiter*innen der bremischen   me zum Ausdruck bringt.
             Verwaltung“ können sich alle Beschäftigtengruppen an-  Bitte beachten Sie auch auf Seite 5 unsere Hinweise zur
             melden.                                              erfolgreichen Steuerung der Fortbildung.
                                                                  Die Beschäftigungsdienststellen müssen Ihre Stellungnah-
             2. Anmeldungen                                       me unbedingt durch Ankreuzen der Kästchen „Die Teil-
             Die Anmeldungen müssen grundsätzlich bis spätestens   nahme wird befürwortet“ bzw. „Die Teilnahme wird nicht
              acht Wochen vor Seminarbeginn oder zum ausdrücklich   befürwortet“ deutlich machen. Stempel und Unterschrift
              angegebenen Bewerbungsschluss einer Veranstaltung beim   allein genügen nicht.
             Senator für Finanzen -Referat 33- auf dem Dienstweg ein-  Dabei sind die Zulassungsvoraussetzungen und Teilnah-
              gegangen sein.                                      mebeschränkungen zu beachten. Die/Der (Dienst-) Vor-
             Wir nehmen selbstverständlich auch nach dem Anmelde-  gesetzte bestätigt mit der befürwortenden Stellungnahme,
             schluss Bewerbungen entgegen, wenn in Seminaren noch   dass die/der Mitarbeiter*in zur Zielgruppe gehört; bei Ab-
             freie Plätze zur Verfügung stehen.                   weichungen ist die Teilnahme zu begründen.
             In den Dienststellen, die an das Mitarbeiter*innenportal   Bei schwerbehinderten Beschäftigten ist die Vertrauensper-
             der bremischen Verwaltung (MiP) im Intranet des Bremer   son für schwerbehinderte Menschen einzubeziehen.
             Verwaltungsnetzes (BVN) angeschlossen sind, besteht die
             Möglichkeit, sich direkt über das MiP zu den Veranstal-  4. Auswahlverfahren / Zu- und Absagen
             tungen anzumelden. Anmeldungen sind aber auch wei-   Liegen mehr Bewerbungen als Plätze vor, so werden die
             terhin mit besonderem Vordruck möglich, der bei allen   Teilnehmer*innen nach einer Platzquote ausgewählt, die
             Personalstellen bzw. auf der Internetseite des Senators für   aufgrund der Personalstärke jedes Senatsbereichs ermit-
             Finanzen (http://www.finanzen.bremen.de/info/fortbil-  telt wird. Innerhalb eines Senatsbereichs wird nach einem
             dung) erhältlich ist.                                Zufallssystem ausgelost. Das Datum der Bewerbung ist da-
             Mit den Wirtschaftsbetrieben des Landes und der Stadt-  bei unerheblich. Unabhängig vom Senatsbereich werden
              gemeinde Bremen nach § 26 LHO ist die Übernahme der   vorrangig solche Bewerber*innen berücksichtigt, die sich
             Seminarkosten für deren Beschäftigte vereinbart worden.   zum wiederholten Mal zur gleichen Veranstaltung bewer-
             In diesen Fällen ist die Zulassung zu einer Veranstaltung   ben und in den Vorjahren nicht zugelassen werden konn-
             (vgl. Ziffer 4) von der Kostenzusage der Betriebsleitung   ten.
              abhängig.                                           Die Bewerber*innen werden veranstaltungsbezogen un-
                                                                  mittelbar nach dem jeweiligen Bewerbungsschluss be-
             3. Stellungnahmen der Beschäftigungsdienstellen      nachrichtigt, ob sie zugelassen wurden. Sofern zugelasse-
             zu den Anmeldungen                                   ne Bewerber*innen die Veranstaltungen nicht besuchen
             Nach dem vom Senat beschlossenen Strategischen Perso-  können, müssen sie das schriftlich auf dem Dienstwege
             nalentwicklungskonzept ist es im Interesse einer geziel-  dem Senator für Finanzen mitteilen.
             ten und gesteuerten bedarfsbezogenen Fort- und Wei-
             terbildung notwendig, in einem noch weitaus größeren   5. Unfallschutz für beurlaubte Mitarbeiter*innen
             Maß als bisher die konkrete Organisations- und Perso-  Alle Fortbildungsveranstaltungen dieses Programms er-
             nalentwicklungsplanung in den Beschäftigungsdienst-  füllen die Voraussetzungen des § 31 Abs. 1 Satz 2
             stellen miteinander zu verknüpfen. Dies erfordert ins-  Nr. 2 Beamtenversorgungsgesetz, so dass beurlaubte
             besondere bei Zielgruppenseminaren eine differenzierte   Mitarbeiter*innen bei der Teilnahme an den Veranstal-
             Stellungnahme zu den Fortbildungsbewerbungen der     tungen unfallversichert sind.
             Mitarbeiter*innen.
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