Page 250 - Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Finanzen
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248    Weitere Informationen / Anmeldeverfahren und Teilnahmebedingungen


















       6. Kostenbeteiligung                                c) Bei Veranstaltungen, die weniger als sechs Zeitstunden
       Für Veranstaltungen des Senators für Finanzen werden   umfassen, kann nur die tatsächliche Dauer zuzüglich evtl.
       keine Gebühren erhoben. Für Mitarbeiter*innen mit   Wegzeiten zwischen dem Veranstaltungsort und der Be-
       Dienstort Bremen besteht kein Anspruch auf Erstattung   schäftigungsdienststelle auf die regelmäßige Arbeitszeit
       der Fahrtkosten. Mitarbeiter*innen mit Dienstort Bre-  angerechnet werden.
       merhaven, Berlin und Brüssel können ihre Reisekosten im   d) In besonderen Fällen ist die Anrechnungsmöglichkeit
       Rahmen der Ansprüche nach dem Bremischen Reisekos-  der Programmbroschüre zu entnehmen.
       tengesetz geltend machen. Voraussetzung dafür ist eine   e) Abweichend von 8.a) ist im Hinblick auf das mittel-
       genehmigte Dienst- oder Fortbildungsreise.          bare Diskriminierungsverbot (von Frauen) nach der
       Ansonsten ist ein Dienstreise-/Fortbildungsreiseantrag für   EG-Rechtsprechung für die (überwiegend weiblichen)
       den Besuch auswärtiger Veranstaltungen nicht erforderlich.   Teilzeitbeschäftigten die tatsächliche Dauer der Fortbil-
       Den Programmbeschreibungen ist zu entnehmen, ob für   dungsveranstaltung zuzüglich evtl. Wegzeiten zwischen
       die Anreise ab/bis Bremen ein Bus gestellt wird oder um   dem Veranstaltungsort und der Beschäftigungsdienststel-
       die Bildung von Fahrgemeinschaften gebeten wird. Die   le auf die regelmäßige Arbeitszeit anzurechnen. Wird die
       Teilnehmer*innen werden in der Regel in Zweibettzimmern   regelmäßige Arbeitszeit überschritten, ist ein Freizeitaus-
       untergebracht. Der Senator für Finanzen trägt die Kosten   gleich zu gewähren. Es besteht allerdings kein Anspruch
       der Unterkunft und Verpflegung. Weitere Ansprüche nach   darauf, den Freizeitausgleich unmittelbar an das Seminar
       dem Brem. Reisekostenrecht bestehen nicht. Es ist grund-  anzuschließen; dieser ist vielmehr nach der Verträglichkeit
       sätzlich ein Eigenanteil zu entrichten, dessen Höhe den   mit dem Dienstbetrieb individuell abzusprechen.
       Programmbeschreibungen zu entnehmen ist.
       Müssen Teilnehmer*innen an diesen Veranstaltungen nach   9. Teilnahmebescheinigungen
       dem ihnen mitgeteilten Rücktrittstermin ihre Teilnahme   Teilnahmebescheinigungen erhalten nur Teilnehmer*innen,
       aus anderen als gesundheitlichen Gründen rückgängig ma-  die mindestens ¾ aller Veranstaltungstage besucht haben.
       chen, so wird ihnen der Eigenanteil als Bearbeitungsgebühr   Ein Veranstaltungstag gilt nur dann als besucht, wenn bis
       in Rechnung gestellt.                               zum Ende daran teilgenommen worden ist.
                                                           Die Teilnahmebescheinigungen werden direkt an die
       7. Rücktritt                                        Teilnehmer*innen in zweifacher Ausfertigung übergeben
       Die Anmeldung für eine Veranstaltung ist verbindlich. Eine   bzw. versandt; eine Ausfertigung ist von ihnen für die Per-
       Absage aus dienstlichen oder persönlichen Gründen muss   sonalakte an die Personalstelle weiterzuleiten.
       spätestens bis 10 Arbeitstage vor Seminarbeginn erfolgen.
       Für eine spätere Stornierung der Anmeldung oder ein un-  10. Online-Veranstaltungen
       entschuldigtes Fernbleiben von der Veranstaltung wird der   Für Online-Veranstaltungen gelten die gleichen Anmelde-
       Dienststelle analog der Abrechnung mit den Wirtschafts-  verfahren und Teilnahmebedingungen (insbesondere auch
       betrieben nach § 26 LHO der aktuelle Kostenbeitrag für   Punkt 7 "Rücktritt" und Punkt 8 "Anrechnung der Arbeits-
       die jeweilige Veranstaltung in Rechnung gestellt. Von der   zeit") wie für Präsenzveranstaltungen.
       in Rechnungstellung wird abgesehen, wenn die Absage
       krankheitsbedingt erfolgt, der frei gewordene Platz durch   Die Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen nach
       den Senator für Finanzen neu besetzt werden kann oder   diesem Programm gehen sonstigen Verwaltungs-
       die Dienststelle eine:n den Seminarvorgaben entsprechen-  vorschriften zur Fortbildung als Spezialregelungen
       de Ersatzteilnehmer*in benennen kann.               vor.

       8. Anrechnung der Arbeitszeit
       a) Die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen die-
       ses Programms gilt als Dienst. Durch die Teilnahme ent-
       steht jedoch grundsätzlich keine Mehrarbeit, d.h. ins-
       besondere, dass dadurch die Arbeitszeit nicht vor- oder
       nachgeholt werden kann.
       b) Mit der Teilnahme an Veranstaltungen mit sechs Zeit-
       stunden und mehr und an externen Wochenseminaren gilt
       die regelmäßige Arbeitszeit als erfüllt.
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