Jugendwerkhöfe in der DDR
ein dunkles Kapitel sozialistischer Heimerziehung


 

 

Aufklären und Erinnern

Am 31. August 1990 konstituierte sich der unabhängige Untersuchungsausschuss des Kreistages und der Stadtverordnetenversammlung. Sie setzte sich aus mehreren Fraktionen zusammen. Zum Beispiel wirkte ein Vertreter des Schulamtes, der Kriminalpolizei, sowie Kinder- und Jugendpsychiater. Zeugenberichten zufolge seien im November 1990 die Abschlussberichte fertig gewesen. Darin stellte man ausdrücklich fest, dass die Zustände im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau härter und schlimmer gewesen seien als in einer Strafvollzugsanstalt, obwohl die eingelieferten Kinder und Jugendliche nie ein Gerichtsverfahren erhalten haben. Von „Unterdrückung und Deformation der Individualität“ wird gesprochen. Der Ausschuss forderte, dass die ehemaligen Erzieher durch das Schulamt überprüft und auch dementsprechend angezeigt wurden. Wer von ihnen noch im öffentlichen Dienst arbeitete, wurde 1990 entlassen und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Leipzig begannen. Als „Bankrotterklärung des Systems“ wurde der Geschlossene Jugendwerkhof Torgau von der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“ gewertet. Am 14. Juni 1993 stellte die SPD Arbeitsgruppe einen Strafantrag gegen Margot Honecker und andere Verantwortliche für Torgau. Ermittlungen des Landeskriminalamts ergaben jedoch, dass die Beweislage nicht ausreichend sei, um eine strafrechtliche Verfolgung anzuordnen. Das Dokumentations- und Informationszentrum (DIZ) beschäftigt sich mit der Geschichte der Torgauer Haftstätten der verschiedenen Verfolgungsperioden des 20. Jahrhunderts. Das DIZ wurde 1991 als Förderverein gegründet und ist seit 1995 eine vom Staat geförderte Gedenkstätte zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft. Im Zuge dessen wurden auch die Nachforschungen bezüglich des Geschlossenen Jugendwerkhofes angestellt. Der Verein Initiativgruppe „Geschlossener Jugendwerkhof Torgau“ wurde 1997 gegründet und richtete die „Erinnerungs- und Begegnungsstätte Torgau“ ein. Man hat sich als Aufgabe gemacht ein Stück DDR–Geschichte vor dem Vergessen zu bewahren und an die schlimmen Schicksale der Jugendlichen zu erinnern, die dem Drill und dem Missbrauch eines ideologisch geprägten Erziehungssystem zum Opfer fielen.

Der 13-köpfige Untersuchungsausschuss durchsuchte die verbliebenen Aktenbestände und befragte ehemalige Insassen und Erzieher. Im Abschlussbericht heißt es: "Im GJWH Torgau spiegelte sich die gesellschaftliche Situation der DDR konzentriert wider. Aus dem Selbstverständnis sozialistischer Pädagogik heraus waren Umerziehung, pädagogisches Regime und politisch-ideologische Indoktrination geeignete Mittel der Erziehung. Dieser Ansatz bedeutete im GJWH Torgau Disziplinierung, Unterdrückung, Verweigerung angemessener psychologischer Betreuung, letztlich einen schweren Verstoß gegen die Menschenrechte." Nach der Wende wurden einige Strafanzeigen gegen die Mitarbeiter von ehemaligen Insassen erstattet. Doch strafbare Handlungen ließen sich in den seltensten Fällen nachweisen. Wenn Zeugen Fälle von Körperverletzung und Nötigung bestätigen konnten, wurde eine Bestrafung durchgesetzt. In diesen Fällen verhängte das Gericht Geldstrafen.