Page 198 - Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Finanzen
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196 Prozessbegleitung und dienststellenbezogene Angebote
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Behördlicher Schrift verkehr – Arbeits- und Gesundheits-
bürgernah formuliert schutz in der Dienststelle –
Pflichtenübertragung
Inhaltliche Genauigkeit und verständliches, bürgernahes Der Arbeitgeber kann nach dem Gesetz über die Durch-
Formulieren schließen sich nicht aus. führung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbes-
In diesem Seminar werden Wege erarbeitet, verwaltungs- serung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der
rechtliche und -spezifische Informationen so zu formulie- Beschäftigten bei der Arbeit (ArbschG) die ihm obliegen-
ren, dass sie einerseits inhaltlich richtig und andererseits den Pflichten auf zuverlässige und fachkundige Personen
allgemein verständlich sind. übertragen. Nach Ziffer II. 4 der „Organisationsanweisung
zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Arbeitsschutz-
gesetz“ (Senatsbeschluss vom 18. August 1998) sind in
den Geschäftsverteilungsplänen dafür zuständige Perso-
nen zu benennen.
Inhalt: Inhalt:
Bearbeitung von Wort-, Satz- und Textebenen in — Rechtliche Grundlagen
Verwaltungsschreiben. — Was wird von mir erwartet?
— Welche Umsetzungsmöglichkeiten bestehen?
Ziele: — Unterstützungen – wer kann wie helfen
Texte so einfach wie möglich, kurz und prägnant,
nachvollziehbar gegliedert und trotzdem inhaltlich Ziele:
richtig formulieren können. Die Bedeutung und die rechtlichen Aspekte des
Arbeitsschutzes sowie die Verantwortung als
Beschäftigte*r kennen lernen.
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Zielgruppe: Mit interessierten Dienststellen und/oder Organisati- Zielgruppe: Mit interessierten Dienststellen und/oder
onseinheiten, die ihren Schriftverkehr verbessern wollen, werden Organisationseinheiten werden bereichsspezifische
bereichsspezifische Veranstaltungen abgesprochen Veranstaltungen abgesprochen
Seminarleitung: N.N. Seminarleitung: N.N.
Ort: Aus- und Fortbildungszentrum Termin: Eintägig (Termin, Uhrzeit und Ort werden in Absprache
Termin: Umfang und Termine nach Absprache mit der Dienststelle festgelegt)